Steuer auf Sanierungsmaßnahmen? - Fallen beim Rangrücktritt
Vorsicht beim Formulieren von Rangrücktrittsvereinbarungen - sonst droht die gewinnerhöhenden Ausbuchung der Schuld
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Aktuelle Pressemeldung
04.04.2012
Steuer auf Sanierungsmaßnahmen? - Fallen beim Rangrücktritt Vorsicht beim Formulieren von Rangrücktrittsvereinbarungen - sonst droht die gewinnerhöhenden Ausbuchung der Schuld
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„Alte-Hasen-Regelung“ nicht für jedermann02.11.2011 Die „Alte-Hasen-Regelung“ hat einige Tücken, denn sie zielt nicht nur auf die Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO, sondern auch auf den Nachweis der ununterbrochenen selbstständigen Tätigkeit durch lückenlose Vorlage der nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erforderlichen Prüfberichte. „Wer dem Gewerbeamt jedoch bereits eine Negativmeldung vorgelegt hat, hat damit unwiderruflich eine Unterbrechung seiner Tätigkeit als Kapitalanlagevermittler belegt“, so Rechtsanwalt Goerz und bringt es auf folgende Formel: „Negativmeldung vorgelegt, heißt Qualifikation vorweisen!“. |