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GPC Tax - Steuerberatung für Finanzdienstleistung, Versicherung und Immobilien

Die GPC Tax Unternehmerberatung AG Steuerberatungsgesellschaft berät und begleitet bundesweit und international in den Feldern Steuern und Rechnungswesen.
Aktuelle Pressemeldung
04.04.2012

Steuer auf Sanierungsmaßnahmen? - Fallen beim Rangrücktritt

Bundesfinanzhof
Vorsicht beim Formulieren von Rangrücktrittsvereinbarungen - sonst droht die gewinnerhöhenden Ausbuchung der Schuld
Leistungen

Leistungen

Sie erhalten bei uns die steuerliche Beratung, die Sie für Ihren unternehmerischen Erfolg benötigen - natürlich mit der Spezialisierung auf die Branchen Finanzdienstleistung, Versicherung, Immobilien.

Hierbei arbeiten wir Hand in Hand mit Ihren vorhandenen Beratern oder auf Wunsch mit unseren Kooperationspartnern.

Unsere Zusammenarbeit kann projektweise oder dauerhaft angelegt sein.
Publikationen

Bücher | Broschüren

GPC Tax Vorstand, StB Daniel Ziska, ist Autor und Herausgeber folgender Bücher und Broschüren:
Internationales Netzwerk
IECnet.de
Aktuell von GPC Law

„Alte-Hasen-Regelung“ nicht für jedermann

02.11.2011 Die „Alte-Hasen-Regelung“ hat einige Tücken, denn sie zielt nicht nur auf die Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO, sondern auch auf den Nachweis der ununterbrochenen selbstständigen Tätigkeit durch lückenlose Vorlage der nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erforderlichen Prüfberichte. „Wer dem Gewerbeamt jedoch bereits eine Negativmeldung vorgelegt hat, hat damit unwiderruflich eine Unterbrechung seiner Tätigkeit als Kapitalanlagevermittler belegt“, so Rechtsanwalt Goerz und bringt es auf folgende Formel: „Negativmeldung vorgelegt, heißt Qualifikation vorweisen!“.