Eine neue Chance: Steuervorteile bei energetischen Wohngebäudesanierungen
Wie wir berichteten, hatte die Bundesregierung im Juni eine
neue steuerliche Förderung für energetische Wohngebäudesanierungen vorgelegt. Danach könnten solche Aufwendungen sowohl bei vermieteten wie auch bei selbst genutzten Wohnungen steuerlich geltend gemacht werden und das zu versteuernde Einkommen mindern.
Der Deutsche Bundestag hatte dem Gesetzesentwurf am 30. Juni 2011 zugestimmt. Im Bundesrat scheiterte der Vorstoß nicht zuletzt an den SPD-geführten Ländern.
Nun scheint es eine neue Chance zu geben. Der Bundestag hat beschlossen den Vermittlungsausschuss einzuberufen.
Der Deutsche Bundestag hatte dem Gesetzesentwurf am 30. Juni 2011 zugestimmt. Im Bundesrat scheiterte der Vorstoß nicht zuletzt an den SPD-geführten Ländern.
Nun scheint es eine neue Chance zu geben. Der Bundestag hat beschlossen den Vermittlungsausschuss einzuberufen.

