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GPC Tax - Steuerberatung für Finanzdienstleistung, Versicherung und Immobilien

Die GPC Tax Unternehmerberatung AG Steuerberatungsgesellschaft berät und begleitet bundesweit und international in den Feldern Steuern und Rechnungswesen.
Aktuelle Pressemeldung
09.11.2011

Eine neue Chance: Steuervorteile bei energetischen Wohngebäudesanierungen

Deutscher Bundestag
Wie wir berichteten, hatte die Bundesregierung im Juni eine neue steuerliche Förderung für energetische Wohngebäudesanierungen vorgelegt. Danach könnten solche Aufwendungen sowohl bei vermieteten wie auch bei selbst genutzten Wohnungen steuerlich geltend gemacht werden und das zu versteuernde Einkommen mindern.

Der Deutsche Bundestag hatte dem Gesetzesentwurf am 30. Juni 2011 zugestimmt. Im Bundesrat scheiterte der Vorstoß nicht zuletzt an den SPD-geführten Ländern.

Nun scheint es eine neue Chance zu geben. Der Bundestag hat beschlossen den Vermittlungsausschuss einzuberufen.
Leistungen

Leistungen

Sie erhalten bei uns die steuerliche Beratung, die Sie für Ihren unternehmerischen Erfolg benötigen - natürlich mit der Spezialisierung auf die Branchen Finanzdienstleistung, Versicherung, Immobilien.

Hierbei arbeiten wir Hand in Hand mit Ihren vorhandenen Beratern oder auf Wunsch mit unseren Kooperationspartnern.

Unsere Zusammenarbeit kann projektweise oder dauerhaft angelegt sein.
Publikationen

Bücher | Broschüren

GPC Tax Vorstand, StB Daniel Ziska, ist Autor und Herausgeber folgender Bücher und Broschüren:
Internationales Netzwerk
IECnet.de
Aktuell von GPC Law

„Alte-Hasen-Regelung“ nicht für jedermann

02.11.2011 Die „Alte-Hasen-Regelung“ hat einige Tücken, denn sie zielt nicht nur auf die Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO, sondern auch auf den Nachweis der ununterbrochenen selbstständigen Tätigkeit durch lückenlose Vorlage der nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erforderlichen Prüfberichte. „Wer dem Gewerbeamt jedoch bereits eine Negativmeldung vorgelegt hat, hat damit unwiderruflich eine Unterbrechung seiner Tätigkeit als Kapitalanlagevermittler belegt“, so Rechtsanwalt Goerz und bringt es auf folgende Formel: „Negativmeldung vorgelegt, heißt Qualifikation vorweisen!“.